Budget für Arbeit
Budget für Arbeit – ein Weg zur Teilhabe am Arbeitsleben außerhalb der Werkstatt für behinderte Menschen
Was ist das Budget für Arbeit?
Das Budget für Arbeit ist eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Es besteht
- aus einem unbefristeten Lohnkostenzuschuss für den Arbeitgeber
- und der Übernahme der Kosten für die notwendige Assistenz für den Budgetnehmer oder die Budgetnehmerin.
Das Budget für Arbeit wurde zum 1.1.2018 durch das Bundesteilhabegesetz eingeführt.
Für wen ist das Budget für Arbeit?
Das Budget für Arbeit gibt es für Menschen mit Behinderung, die im Arbeitsbereich einer WfbM beschäftigt sind oder einen Anspruch auf Beschäftigung im Arbeitsbereich einer WfbM haben und voll erwerbsgemindert sind.
Wie kommt man zum Budget für Arbeit?
- Man muss ein reguläres Arbeitsverhältnis haben mit mindestens 15 Stunden pro Woche. In einem Inklusionsbetrieb reichen 12 Stunden pro Woche.
- Beim zuständigen Bezirk muss der Antrag auf ein Budget für Arbeit gestellt werden.
- Der technische Beratungsdienst des Inklusionsamts oder der Integrationsfachdienst prüfen im Auftrag des Bezirks, in welchem Umfang die Anleitung und Begleitung erforderlich sind und in welcher Höhe der Lohnkostenzuschuss nötig ist.
Wo kann man sich zum Budget für Arbeit weiter informieren oder beraten lassen?
Der Informations-Flyer des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales bietet einen Überblick über die Möglichkeiten, die das Budget für Arbeit bietet, über das Antragsverfahren sowie ein Kontaktdatenverzeichnis der zuständigen Stellen.
Informations-Flyer des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales zum Budget für Arbeit
Informations-Flyer des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales zum Budget für Arbeit in leichter Sprache
Wer kann mich beraten?
Der IFD in Ihrer Nähe ist gerne für alle Fragen rund um das Budget für Arbeit da.