Was ist JobErfolg?
Der Inklusionspreis "JobErfolg - Menschen mit Behinderung am Arbeitsplatz" wird seit 2005, zuerst jährlich und seit 2022 alle zwei Jahre, gemeinsam vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales und dem Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung verliehen. Die Preisverleihung findet jeweils im Zeitraum von Mitte Mai bis Mitte Juli statt. Weitere Infos und Preisträger der vergangenen Jahre finden Sie auch unter:
Wer wählt die Preisträger aus?
Die Preisträger in den Kategorien Privatwirtschaft, Öffentlicher Dienst, Ehren- und Innovationspreis werden durch eine Jury ausgewählt. Die Jury setzt sich zusammen aus dem Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Arbeits- und Finanzministeriums, der Unternehmens- und Sozialverbände, der Gewerkschaften, der Handwerks- bzw. Industrie- und Handelskammer, den kommunalen Spitzenverbänden, dem Netzwerk von und für Frauen und Mädchen mit Behinderung sowie einem Vertreter der Arbeitsgemeinschaft Schwerbehindertenvertretungen der obersten Landesbehörden des Freistaates Bayern.
Wer kann mitmachen?
Alle Arbeitgeber in Bayern, die Inklusion herausragend und beispielhaft (vor-)leben, können sich um den Inklusionspreis „JobErfolg“ bewerben bzw. für die Auszeichnung vorgeschlagen werden, sofern deren Geschäftszweck nicht primär die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ist (z.B. Inklusionsbetriebe). Ausgeschlossen sind auch beschäftigungspflichtige Betriebe, die die Beschäftigungsquote nicht erfüllen sowie die Schaffung von sog. Außenarbeitsplätzen für Beschäftigte einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM) oder anderen Leistungsanbietern.
Worauf kommt es an?
Gewertet werden u.a. Zahlen, Daten, Fakten, wie beispielsweise:
- Beschäftigungsquote
- Vorhandensein Inklusionsvereinbarung, Betriebliches Eingliederungsmanagement,
einer Schwerbehindertenvertretung oder eines/einer Inklusionsbeauftragten
Auch Strukturen und Abläufe betrachtet die Jury, wie beispielsweise:
- Wie ist das betriebliche Eingliederungsmanagement organisiert?
- Gibt es Teilzeitarbeitsplätze, die an dem Bedarf der schwerbehinderten Menschen ausgerichtet wurden, wenn beispielsweise kürzere Arbeitszeiten wegen Art und Schwere der Behinderung notwendig sind?
- In welchem Umfang ist die Arbeitsstätte behindertengerecht eingerichtet und der Arbeitsplatz bedarfsgerecht mit den erforderlichen technischen Mitteln ausgestattet?
- Wurden innovative, kreative und/oder zukunftsorientierte Arbeitshilfen oder Konzepte entwickelt und inden Arbeitsalltag integriert, die es Menschen mit Behinderungen ermöglichen oder erleichtern an ihremArbeitsplatz tätig zu sein?
Und nicht zuletzt fließt die verfolgte Inklusionsstrategie und –philosophie des Arbeitgebers in die Bewertung ein, wie beispielsweise:
- Liegt ein besonderes Engagement für Menschen mit Sinnesbehinderungen, kognitiven Einschränkungen, einer psychischen Beeinträchtigung oder für ältere Menschen mit Behinderung vor?
- Gibt es ein besonderes Engagement im Hinblick auf die berufliche Bildung zur Förderung des beruflichen Fortkommens der schwerbehinderten Menschen (inner- und außerbetrieblich)?
- Finden schwerbehinderte Menschen besondere Berücksichtigung bei Stellenbesetzungen?
- Bildet der Arbeitgeber Jugendliche mit Behinderung aus und beschäftigt diese nach Ausbildungsende weiter?
- Pflegt der Arbeitgeber Kooperationen mit Diensten oder Berufsbildungs- und Berufsförderungswerken?
Wie kann ich mein Unternehmen / meine Dienststelle vorschlagen?
Dafür nutzen Sie einfach das JobErfolg-Bewerbungsformular, das Sie im Laufe des Septembers 2023 auf den Seiten des ZBFS unter www.zbfs.bayern.de/joberfolg finden und schicken dieses vollständig ausgefüllt bis zum 14.12.2023 an die E-Mailadresse JobErfolg@zbfs.bayern.de