Fallbeispiele enthalten Informationen zu erfundenen Personen, orientieren sich dabei jedoch an realen Fällen. Jegliche Ähnlichkeit mit realen Personen sind rein zufällig.
Bei Hrn. F., 20 Jahre, mit Ausbildung zum Medientechnologen Druckverarbeitung, sind multiple Beeinträchtigungen diagnostiziert: neben einer Sprachstörung weist Hr. F. eine auditive Verarbeitungsstörung sowie motorische Einschränkungen auf. Er hat einen GdB von 30 mit Gleichstellung. Die behinderungsbedingten Kommunikationsprobleme führen bei Hrn. F. zu Unsicherheit im Umgang mit Kolleginnen und Kollegen. Z.B. vermeidet Hr. F. anlassbezogen Fragen zu stellen, über Sachverhalte zu informieren (z.B. anstehende wichtige private Termine) oder neue Aufgaben zu übernehmen.
Hr. F. hat einen befristeten Arbeitsvertrag und arbeitet seit 2 Jahren in einem Unternehmen für digitale Dokumentenarchivierung, das ihn nach einer vom Integrationsfachdienst (IFD) durchgeführten Vermittlungsmaßnahme eingestellt hatte. Hr. F. übernimmt wechselnde Aufgaben, die er aber zuvor kennengelernt und eintrainiert hat. Dazu gehört u.a. Listenbearbeitung, Scannen, Stapeln und Sortieren von Dokumenten sowie Dokumente in Kisten verpacken und einlagern.
Feststellung des Handlungsbedarfs
Der Arbeitgeber nimmt wahr, dass Hr. F. nach einer abgeschlossenen Aufgabe nicht selbständig eine neue Tätigkeit beginnt. Er beobachtet, dass Hr. F. unsicher im Umgang mit seinen Kolleginnen und Kollegen sowie Vorgesetzten ist, was dazu führt, dass er z.B. untätig bleibt und auf eine nächste Anweisung wartet. Hr. F. hält keine Ordnung am Arbeitsplatz. Der Arbeitgeber hat Unregelmäßigkeiten in der Zeiterfassung festgestellt, so meldet sich Hr. F. z.B. nicht zuverlässig bei anstehenden wichtigen privaten Terminen ab.
Demnächst steht für den Arbeitgeber die Entscheidung an, Hrn. F.s befristeten Arbeitsvertrag zu verlängern. Da Hr. F. grundsätzlich seine Aufgaben kennt und in der Lage ist, diese ordnungsgemäß auszuführen, ist es dem Arbeitgeber wichtig, dass Hr. F. die wiederkehrenden Leistungstiefs, die mangelnde Eigeninitiative und die Schwierigkeiten in der Kommunikation in den Griff bekommt und verbessert, wenn er seinen Arbeitsplatz behalten möchte.
Fallbesprechung mit dem Integrationsfachdienst und Auftragsklärung
Der Arbeitgeber kann die erforderlichen Maßnahmen zeitlich, fachlich und ressourcentechnisch nicht selbst aufbringen und nimmt daher wieder Kontakt mit dem IFD auf. Die IFD-Beratungsfachkraft klärt die Zuständigkeit und kommt mit dem IFD-Jobcoach, für ein erstes Beratungsgespräch direkt in das Unternehmen.
Es folgten Einzelgespräche mit Hrn. F., den Kolleginnen und Kollegen sowie dem Arbeitgeber zur Erhebung von Bedarfen und Ressourcen sowie eine Arbeitsplatzbesichtigung. Die Ausgangssituation führt zu dem Schluss, dass mit einem IFD-Jobcoaching die Zielerreichung wahrscheinlich erscheint. Arbeitgeber und Hr. F. kennen bereits das Vorgehen der IFD-Begleitung aus der Vermittlungsmaßnahme von vor 2 Jahren und stimmen zu. Anschließend schließen Arbeitgeber und Hr. F. eine Zielvereinbarung, über die im IFD-Jobcoaching zu erreichenden Ergebnissen ab, und der IFD-Jobcoach erklärt die organisatorischen Rahmenbedingungen.
Umsetzung des IFD Jobcoachings
Das IFD-Jobcoaching läuft in verschiedenen Phasen ab, in welchen der IFD Jobcoach verschiedene Rollen einnimmt. Zu Beginn arbeitet der IFD-Jobcoach wie ein Kollege oder eine Kollegin mit, lernt die Anforderungen der Tätigkeiten kennen und ist im Austausch mit den anderen Kolleginnen und Kollegen (Selbstintegrationsphase). Mit den in dieser ersten Phase gewonnen Erkenntnissen, kann der IFD-Jobcoach Hilfsmittel und Methoden zusammenstellen, um Herausforderungen oder Schwierigkeiten zu begegnen (Interventionsphase). In der Rolle eines Anleiters entwirft sie z.B. Fotokarten zur Arbeitsplatzordnung, um künftig Unordnung am Arbeitsplatz zu vermeiden. Wortkarten, die laminiert am Arbeitsplatz aufgehängt werden, sollen Unterstützung bei Verständnisproblemen bieten. Aufgaben analysieren der IFD-Jobcoach und Hr. F. gemeinsam. Einüben von Abläufen mithilfe von geeigneten Lernmethoden (z.B. Vier-Stufen-Modell) bringen Hrn. F mehr Sicherheit. Impulse für Umstrukturierungen werden mit dem Arbeitgeber beraten, die nicht selten ein Gewinn für alle Mitarbeitenden sind. Mit Einverständnis des Arbeitgebers wurde die Lagerstruktur so angepasst, dass eine fehlerfreie Einsortierung erleichtert wurde.
Regelmäßige und geplante Feedbackrunden beugen Missverständnissen vor, ein fester betrieblicher Ansprechpartner für Hrn. F., der um die besonderen Kommunikationsbedürfnisse von Hrn. F. weiß, unterstützt Hrn. F. zusätzlich darin, mehr Eigeninitiative zu zeigen.
Anfänglich ist der IFD-Jobcoach wöchentlich im Unternehmen vor Ort, beobachtet, arbeitet mit, analysiert, leitet an und trainiert, kommuniziert und holt Feedback aller Beteiligten ein. Sobald die Hilfsmittel ihre Wirksamkeit entfalten und sich Sicherheit in den trainierten Prozessen bei Hrn. F. einstellt, zieht sich der IFD-Jobcoach zunehmend aus dem Geschehen heraus (Stabilisierungsphase).
Abschluss des IFD Jobcoachings
Die Integrationsfachkraft, ein Kollege des IFD-Jobcoaches, unterstütz den Arbeitgeber bei der Beantragung eines Beschäftigungssicherungszuschusses. Arbeitgeber und Kolleginnen und Kollegen berichten von einer deutlichen Verbesserung der Arbeitssituation. Z.B., dass Dokumente nicht mehr auffindbar sind, käme nicht mehr vor. Die Impulse zur Veränderung der Lagerstruktur wurden vom Arbeitgeber im großen Stil aufgegriffen, sodass nun das gesamte Archiv auf Postboxen umgestellt wird. Hr. F. berichtet, dass er positives Feedback von den Kolleginnen und Kollegen erhalte, sich sehr um Ordnung an seinem Arbeitsplatz bemühe und weniger Fehler mache. Er fühle sich motiviert und versteht sich gut mit Fr. R., seiner betrieblichen Ansprechpartnerin. Er habe nun auch weniger Sorge von sich aus etwas zu fragen oder zu sagen, da Fr. R. geduldig und freundlich mit seinen Kommunikationseinschränkungen umgehe.
Das IFD- Jobcoaching wird beendet und der IFD-Jobcoach zieht sich nach einer Übergabe an die Integrationsfachkraft zurück. Die Integrationsfachkraft bleibt noch einige Monate im sporadischen Kontakt mit dem Klienten und Arbeitgeber bis die Unterstützung komplett eingestellt werden kann.