Fallbeispiele enthalten Informationen zu erfundenen Personen, orientieren sich dabei jedoch an realen Fällen. Jegliche Ähnlichkeit mit realen Personen sind rein zufällig.
Frau U., 52 Jahre, ist unbefristet als Helferin in der Verwaltung beschäftigt. Aufgrund eines Unfalls mit daraus resultierenden Hirnverletzungen besteht ein Grad der Behinderung von 70. Die Hirnverletzung wirkt sich u.a. durch kognitive Einschränkungen, verlangsamtes Arbeitstempo, reduzierte Merkfähigkeit, unselbstständiges Arbeiten sowie wiederholtes Nachfragen trotz detaillierter Anweisungen aufgrund erheblicher Unsicherheit aus.
Feststellung des Handlungsbedarfs
Zu Beginn ihrer Tätigkeit war Frau U. in der Buchhaltung angestellt, wobei dies nur dank der intensiven Unterstützung und Anleitung einer Kollegin möglich war. Nachdem diese Kollegin das Unternehmen verlassen hatte und die Buchhaltung dezentralisiert wurde, musste auch für Frau U. neue Aufgaben gefunden werden. Frau U. wurde für Hilfstätigkeiten in der Verwaltung eingesetzt. Sie bekam eine neue Ansprechpartnerin, die ihr künftig Aufgaben übertragen sollte.
Der Arbeitgeber stellt allerdings fest, dass die Einarbeitung in neue Aufgaben sehr hohe personelle Ressourcen bei den Kolleginnen und Kollegen erfordert. Frau U. ist trotz intensiver Einarbeitung nur in geringerem Maße in der Lage, ihre Aufgaben selbstständig auszuführen.
Fallbesprechung mit dem Integrationsfachdienst und Erarbeitung entsprechender Handlungsoptionen
Der Arbeitgeber sieht sowohl Frau U. mit ihren Aufgaben als auch die Kolleginnen und Kollegen mit der Betreuung von Frau U. überfordert. Er hat Überlegungen geäußert, ob Frau U. eventuell besser in einer WfbM aufgehoben wäre.
Da der Arbeitsplatz von Frau U. als akut gefährdet betrachtet wird, stellt der Arbeitgeber einen Präventionsantrag beim Inklusionsamt. Im Rahmen dessen wurde der Integrationsfachdienst (IFD) hinzugezogen, der das IFD Jobcoaching als Maßnahme zur Verbesserung der Arbeitsleistung von Frau U. vorstellte. Der Arbeitgeber und die Klientin sind bereit, diese Maßnahme durchzuführen. Der Umsetzungszeitraum wird nach Vereinbarung auf sechs Monate festgelegt.
Auftragsklärung und Umsetzung des IFD Jobcoachings
Zu Beginn des IFD Jobcoachings werden die Aufgabenbereiche besprochen, in denen Handlungsbedarf besteht.
Frau U. benötigt Unterstützung bei der Einübung neuer Aufgaben, da sie einige Tätigkeiten nur unter Anleitung ausführen kann, selbst wenn sie diese Aufgaben wöchentlich ausführt. Des Weiteren ist festzustellen, dass Frau U. von ihren Kolleginnen und Kollegen an die Einhaltung ihrer Aufgaben erinnert werden muss, da sie ihre täglichen Aufgaben nicht eigenständig zeitlich strukturieren kann. Da Frau U. sich bei ihren Arbeiten sehr unsicher ist, stellt sie sehr häufig Rückfragen. Sie erkennt allerdings aufgrund ihrer Behinderung nicht, ob es im Moment ein passender Zeitpunkt ist, ihre Kollegin anzusprechen oder nicht. Wenn Frau U. keine neue Aufgabe hat, kommt sie nicht selbständig auf ihre Kollegin zu, sondern wartet bis ihr eine Aufgabe übertragen wird.
Frau U. erhält Unterstützung durch den IFD, beim Einüben neuer Aufgaben, die ihr noch nicht geläufig sind. Die Aufgaben werden in kleinen Schritten vermittelt. Diese werden trainiert, bis sie beherrscht werden. Darüber hinaus wird sie bei der Strukturierung ihres Arbeitsalltags unterstützt. Der IFD erstellt Übersichts- und Zeitpläne sowie Checklisten, die ihr einen besseren Überblick über ihre Aufgaben ermöglichen. Zudem wird mit ihr trainiert, wie sie mithilfe der bereitgestellten Hilfsmittel die festgelegten Vorgaben einhalten und ihre Aufgaben termingerecht erledigen kann. Das angemessene Nachfragen bei ihrer Kollegin wurde mit Frau U. abgesprochen und eingeübt. Frau U. wird dabei aktiv darin gefördert, ihre Leerzeiten an ihre Kollegin zu kommunizieren.
Fortentwicklung und Schlussfolgerungen
Im Rahmen des Feedbackgesprächs mit dem Arbeitgeber wurde deutlich, dass sich durch das IFD Jobcoaching eine signifikante Verbesserung der Arbeitsleistung feststellen lässt. Frau U. ist nun in der Lage, den überwiegenden Teil der übertragenen Aufgaben selbstständig und ohne externe Anleitung oder Erinnerung zu erledigen. Bei anderen Aufgaben nutzt sie effektive Merkhilfen in Form von Notizen, um Wiederholungen der Anweisungen durch ihre Kollegen zu vermeiden. Frau U. fragt nun gebündelt bei ihren Kolleginnen und Kollegen nach und nicht mehr wegen jeder Kleinigkeit. Sie hat sich das so angewöhnt, dass sie nicht mehr in das Telefonat ihrer Anleitung fällt, sondern abwartet, bis diese aufgelegt hat. Wenn sie Kapazitäten hat, die nicht anderweitig genutzt werden, informiert sie ihre Kollegin unverzüglich. Sie hat eine effektive Routine entwickelt, die es ihr mithilfe von Übersichts- und Zeitplänen ermöglicht, ihre Aufgaben in festgelegten Zeitintervallen zu erfüllen
Der Arbeitgeber bekundet seine Zufriedenheit mit der beruflichen Entwicklung der Arbeitnehmerin. Da der Arbeitsplatz als gesichert eingestuft wird, hat sich der Arbeitgeber dazu entschieden, das Präventionsverfahren zu beenden.