30.09.2022

Fachtag BÜWA am 06.10.2022, 10:00 - 16:00Uhr - Seien Sie online live dabei!



Link zum Live-Stream: https://taplive.de/berufliche-inklusion/
Details zur Veranstaltung:

BÜWA - Ein Sprungbrett von der Werkstatt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt
BÜWA soll wieder auf den Fokus der Werkstattbeschäftigten gerückt werden.
Arbeitgebern soll - über den Live-stream - über Best Practices BÜWA vorgestellt werden.

Der Fachtag stellt die Maßnahme BÜWA vor - es werden verschiedene Best Practices gezeigt, Kostenträger zeigen auf, wie sie in BÜWA zusammenarbeiten und z.B. Förderanträge, EGZ ohne großen Bürokratieaufwand abgearbeitet werden.
Zum Programm: Flyer Fachtag BÜWA
Über den Live-Stream können sich Arbeitgeber der Veranstaltung zuschalten.
 

Veranstalter:

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales,
Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Bayern,
Bayerischer Bezirketag,
Zentrum Bayern Familie und Soziales

Datum:

06. Oktober 2022, 10:00 - 16:00 Uhr

Kontakt & Information:

Devrim Agostini
E-Mail: d.agostini@ifd-muenchen-freising.de



BÜWABegleiteter Übergang Werkstatt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt

Ziel von BÜWA ist es, aus der Werkstatt dauerhaft in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu wechseln. Als Projekt in 2014 gestartet und seit 2019 verstetigt, spricht der Erfolg von BÜWA für sich: Konstant konnten 30 Prozent der Teilnehmenden in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis des allgemeinen Arbeitsmarktes vermittelt werden – und das mit nachhaltigem Erfolg!

Teilnehmende: BÜWA ermutigt und ermöglicht Schritte in den Arbeitsmarkt durch

    • Absicherung über mehrere Jahre
    • individuelle Vorbereitungsphasen in der Werkstatt
    • Begleitung und Sicherung des sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses
    • Rückkehrrecht von 5 Jahren


Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber: BÜWA gibt Sicherheit durch

    • gemeinsames Entwickeln von passgenauen Tätigkeiten und Arbeitsplätzen
    • Information, Beratung, Unterstützung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie der zukünftigen Kolleginnen und Kollegen am Arbeitsplatz
    • einen Arbeitsentgeltzuschuss von einer Dauer bis zu 5 Jahren


Breite Trägerschaft: weniger Bürokratie und mehr Erfolg durch die gebündelte Kraft
Die Maßnahme stützt sich auf eine eng abgestimmte Zusammenarbeit zwischen den Leistungsträgern,

    • dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, dem Bayerischen Bezirketag, der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit und dem Zentrum Bayern Familie und Soziales und den Leistungserbringern,
    • den Werkstätten für Menschen mit Behinderung sowie den Integrationsfachdiensten.