16.09.2021

Inklusionspreis JobErfolg 2022 - Menschen mit Behinderung am Arbeitsplatz


Was ist JobErfolg?


Der Inklusionspreis "JobErfolg - Menschen mit Behinderung am Arbeitsplatz" wird seit 2005 jährlich, ab 2022 alle zwei Jahre, gemeinsam vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales und dem Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung verliehen. Die Preisverleihung findet jeweils im Zeitraum von Mitte Mai bis Mitte Juli statt. Das Bewerbungsformular, weitere Infos und Preisträger der vergangenen Jahre finden Sie auch unter:
www.zbfs.bayern.de/behinderung-beruf/arbeitgeber/joberfolg

Flyer JobErfolg 2022

Wer wählt die Preisträger aus?

Die Preisträger in den Kategorien Privatwirtschaft, Öffentlicher DienstEhren- und Innovationspreis werden durch eine Jury ausgewählt. Die Jury setzt sich zusammen aus dem Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Arbeits- und Finanzministeriums, der Unternehmens- und Sozialverbände, der Gewerkschaften, der Handwerks- bzw. Industrie- und Handelskammer, den kommunalen Spitzenverbänden, dem Netzwerk von und für Frauen und Mädchen mit Behinderung sowie einem Vertreter der Arbeitsgemeinschaft Schwerbehindertenvertretungen der obersten Landesbehörden des Freistaates Bayern.

Wer kann mitmachen?

Alle Arbeitgeber in Bayern, die Inklusion herausragend und beispielhaft (vor-)leben, können sich um „JobErfolg“ bewerben bzw. für die Auszeichnung vorgeschlagen werden, sofern deren Geschäftszweck nicht primär die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ist (z.B. Inklusionsbetriebe). Ausgeschlossen sind auch beschäftigungspflichtige Betriebe, die die Beschäftigungsquote nicht erfüllen sowie die Schaffung von sog. Außenarbeitsplätzen für Beschäftigte einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM) oder anderen Leistungsanbietern.

Worauf kommt es an?

Gewertet werden u.a. Zahlen, Daten, Fakten, wie beispielsweise:

  • Beschäftigungsquote
  • Vorhandensein Inklusionsvereinbarung, Betriebliches Eingliederungsmanagement,
    einer Schwerbehindertenvertretung oder eines/einer Inklusionsbeauftragten

Auch Strukturen und Abläufe betrachtet die Jury, wie beispielsweise:

  • Wie ist das betriebliche Eingliederungsmanagement organisiert?
  • Gibt es Teilzeitarbeitsplätze, die an dem Bedarf der schwerbehinderten Menschen ausgerichtet wurden, wenn beispielsweise kürzere Arbeitszeiten wegen Art und Schwere der Behinderung notwendig sind?
  • In welchem Umfang ist die Arbeitsstätte behindertengerecht eingerichtet und der Arbeitsplatz bedarfsgerecht mit den erforderlichen technischen Mitteln ausgestattet?

Und nicht zuletzt fließt die verfolgte Inklusionsstrategie und –philosophie des Arbeitgebers in die Bewertung ein, wie beispielsweise:

  • Liegt ein besonderes Engagement für Menschen mit Sinnesbehinderungen, einer psychischen Beeinträchtigung oder für ältere Menschen mit Behinderung vor?
  • Wurden innovative, zukunftsorientierte Arbeitshilfen und Konzepte geschaffen, die es Menschen mit Behinderung ermöglichen oder erleichtern an ihrem Arbeitsplatz tätig zu sein?
  • Gibt es ein besonderes Engagement im Hinblick auf die berufliche Bildung zur Förderung des beruflichen Fortkommens der schwerbehinderten Menschen (inner- und außerbetrieblich)?
  • Finden Menschen mit Schwerbehinderung besondere Berücksichtigung bei Stellenbesetzungen?
  • Bildet der Arbeitgeber Jugendliche mit Behinderung aus und beschäftigt diese nach Ausbildungsende weiter?
  • Pflegt der Arbeitgeber Kooperationen mit Diensten oder Berufsbildungs- und Berufsförderungswerken?

Wie kann ich mein Unternehmen / meine Dienststelle vorschlagen?

Dafür nutzen Sie einfach das JobErfolg-Bewerbungsformular, das Sie auf den Seiten des ZBFS unter www.zbfs.bayern.de/behinderung-beruf/arbeitgeber/joberfolg finden und schicken dieses vollständig ausgefüllt bis zum 16.12.2021 an die E-Mailadresse JobErfolg@zbfs.bayern.de