06.05.2016

Förderung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen

Karte von Bayern mit Standortdaten

ifd mit neuen Standorten in Bayern 333

Hier geben wir die Information des Integrationsamtes weiter. Förderung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für schwerbehinderte und gleichgestellte behinderte Menschen.

Das Integrationsamt informiert über aktuelle Förderprogramme

Das Arbeitsmarktprogramm „Initiative Inklusion“ zur Förderung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für schwerbehinderte und gleichgestellte behinderte Menschen wird in Bayern bis Ende 2018 mit Landesmitteln fortgeführt.

  1. 1.     Förderung zusätzlicher Ausbildungsplätze für schwerbehinderte/gleichgestellte junge Menschen in Betrieben und Dienststellen des allgemeinen Arbeitsmarktes. Die Höhe der Förderung beurteilt sich nach den Umständen des Einzelfalles; insbesondere sind Art und Schwere der Behinderung zu berücksichtigen. Die Förderung ist beim örtlich zuständigen Integrationsamt zu beantragen.

Eine Förderung ist danach wie folgt möglich:

 

  1. 2.     Förderung zusätzlicher Arbeitsplätze für ältere schwerbehinderte / gleichgestellte Menschen. Schwerpunkt der Förderung ist die berufliche Integration von älteren arbeitsuchenden schwerbehinderten Menschen, die das 50. Lebensjahr vollendet haben. Auch hier ist eine Förderung je Arbeitsplatz in Höhe von bis zu 10.000 € möglich. Die Höhe der Förderung beurteilt sich jeweils nach den Umständen des Einzelfalles. Dabei ist die Erfüllung der Beschäftigungspflicht zu berücksichtigen.

 

Bei Abschluss eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses orientiert sich die Leistung an den folgenden Werten:

 

Bei befristeten Arbeitsverhältnissen:

mindestens 12 Monate Dauer: bis zu 50 % Förderung

mindestens 24 Monate Dauer: bis zu 75 % Förderung Antragstellung beim örtlich zuständigen Integrationsamt

Die Förderung erfolgt neben der Regelförderung und wird nach Ablauf der Probezeit geleistet. Bindungsfrist: bei befristeten Arbeitsverhältnissen: Befristungsdauer bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen: 3 Jahre Bei vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses, anteilige Rückforderung.

 

Bayerisches Sonderprogramm „Chancen schaffen III“ läuft noch bis zum 31.12.2016

Nach dem Erfolg der Programme „Chancen schaffen I und II“ wird dieses Arbeitsmarktprogramm in modifizierter und erweiterter Form – vorerst – bis Ende 2016 fortgeführt. Hiernach können alle Arbeitgeber eine Förderung erhalten, die neue Arbeitsplätze für arbeitslose und arbeitsuchende schwerbehinderte Menschen, insbesondere für schwerbehinderte Menschen, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, schaffen.

 Art und Höhe der Förderung:

Die Regelförderung des Integrationsamtes für nicht behinderungsbedingte Investitionskosten in Höhe von 30 % wird deutlich angehoben. Es ist ein Zuschuss bis zur Höhe von 70 % der Investitionskosten, begrenzt durch den Höchstbetrag von 50.000 € je Arbeitsplatz, möglich. Diese Förderung kann zusätzlich zu der oben dargestellten Förderung nach der „Initiative Inklusion“ geleistet werden. Darüber hinaus übernimmt das Integrationsamt bis zu 100 % der behinderungsbedingten Investitionskosten, sofern nicht ein Rehaträger vorrangig zuständig ist.

Der Antrag ist innerhalb des Förderzeitraumes (bis Ende 2016) beim Integrationsamt zu stellen.