Regensburg, den 13. Juni 2018
20 Jahre Integrationsfachdienste in Bayern
Geld verdienen, den eigenen Lebensunterhalt bestreiten, Sinn im Leben sehen – das alles ist untrennbar mit Erwerbsarbeit, mit einem Arbeitsplatz verbunden. Für Menschen mit Handicap oder Menschen, die plötzlich aus dem Arbeitsleben gerissen werden, ist es oftmals schwierig in Arbeit zu bleiben oder wieder Arbeit zu finden. Der Beitrag der Integrationsfachdienste in Bayern zur beruflichen Teilhabe schwerbehinderter Menschen ist deshalb nicht hoch genug zu schätzen.
Wichtige Säulen für die Inklusion in Arbeit
Zum Fachtag der Landesarbeitsgemeinschaft der Integrationsfachdienste (LAG IFD) in Bayern hatte deren 1. Vorsitzender Johannes Magin prominente Gäste aus Politik, öffentlicher Verwaltung, der freien Wirtschaft und Expertenkreisen eingeladen. Besonders freute es die Veranstalter, dass Sozialministerin Kerstin Schreyer teilnahm und das Grußwort vor den rd. 100 Gästen sprach. Bayern habe die Integrationsfachdienste seit ihrer Gründung maßgeblich unterstützt und begleitet. Schreyer stellte heraus: „Ein Teil der arbeitssuchenden Menschen mit Behinderung hat auch bei Ausschöpfung bestehender Fördermöglichkeiten nur dann eine Chance auf Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt, wenn besondere arbeits und berufsbegleitende Fachdienste zur Verfügung stehen. Unsere Integrationsfachdienste sind deshalb unverzichtbar für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben.“ Die Integrationsfachdienste seien gemeinsam mit den bayerischen Inklusionsämtern zu wichtigen Säulen für die Inklusion in Arbeit und die inklusive Gesellschaft geworden.
"Barrieren aus dem Weg räumen"
Das ist Programm für die Arbeit der Integrationsfachdienste von Anfang an. Denn es geht doch immer um alles, um dieses eine Leben, wenn ein Unfall, eine plötzliche Erkrankung die Teilhabe am Arbeitsleben verhindern oder wenn ein schwerbehinderter Mensch seine Arbeitsstelle eben nicht verlieren soll. Wie sieht die Arbeitswelt aktuell aus, wie das Umfeld, in dem die Integrationsfachdienste tätig sind? „Die Arbeitswelt ist derzeit in einem so schnellen Wandel, dass überall von einem neuen Zeitalter gesprochen wird. Die IFD merken diesen Wandel ebenso wie Arbeitgeber oder Arbeitnehmer, Auszubildende oder arbeitssuchende Menschen“, sagt Johannes Magin. Für Menschen mit Behinderung, die schlechter qualifiziert sind, oder die aus anderen Gründen mit den Veränderungen durch die Digitalisierung nicht Schritt halten können, werde es schwierig auf dem Arbeitsmarkt, ist Magin überzeugt und auch davon, dass die IFD diese Probleme nicht alleine lösen können. „Aber wir wollen mitwirken können, dass schwerbehinderte Menschen, die vielleicht in ihren beruflichen Möglichkeiten deutlich eingeschränkt sind, von den digitalen Entwicklungen mehr profitieren können, als dass sie darunter leiden. Dazu braucht es starke und nachhaltige Initiativen in Bayern seitens der Staatsregierung, der Bundesagentur für Arbeit, der Wirtschaft und der Gewerkschaften“, stellt Magin weiter heraus.
Ralf Holtzwart, Vorsitzender der Geschäftsführung der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit bestätigt dies: „Inklusion auf dem Arbeitsmarkt in Bayern bleibt weiterhin eine Herausforderung. Dennoch sehen wir, dass die Integration in den Arbeitsmarkt auch bei erschwerten Bedingungen gelingen kann. Dazu müssen alle Beteiligten an einem Strang ziehen und das gemeinsame Ziel verfolgen, einen Arbeitsplatz zu finden, an dem die Kompetenzen des Menschen unabhängig von einer Behinderung zum Tragen kommen. Ein positives Beispiel ist das Programm LASSE für langzeitarbeitslose Schwerbehinderte. Die Unternehmen müssen aber auch bereit sein, eine Person mit gesundheitlichen Einschränkungen eine Chance zu geben.“
"Viele Arbeitgeber schrecken davor zurück, Menschen mit Behinderung einzustellen"
Das muss Dr. Norbert Kollmer, Präsident der Landesbehörde Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) feststellen. Es halte sich hartnäckig das Gerücht, dass man diesen Menschen nie wieder kündigen kann. „Doch dem ist nicht so“, erklärt Kollmer, „der besondere Kündigungsschutz dient dazu, mit Hilfe aller unserer technischen und finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten, ein bestehendes Arbeitsverhältnis aufrecht zu erhalten, aber – ganz wichtig – nicht als Hindernis, oder gegen den Willen des Arbeitgebers, sondern zusammen mit dem Arbeitgeber. Regelmäßig suchen wir zusammen mit dem IFD für jeden Betrieb die passende Lösung“ Wenn es adäquate Gründe gibt, das Arbeitsverhältnis zu beenden, stellt sich das ZBFS als zuständige Fachstelle nicht quer. „Sollte nach eingehender Beratung keine andere Lösung, wie etwa eine Umsetzung, in Frage kommen, so stimmt das Inklusionsamt im ZBFS auch einer Kündigung zu“, so Kollmer.
"Eigentlich wollen alle besonders sein, in ihrer Einzigartigkeit anerkannt, gesehen und respektiert werden."
Ein schöner Satz von Gerhard Krude aus Waldbüttelbrunn, u. a. zuständig für Personalentwicklung, und er trifft den Nagel auf den Kopf. Er ist Geschäftsführer der Firma MA Lighting Technology, die 80 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus 10 Nationen, mit und ohne Behinderung beschäftigt – das Merkmal „mit Behinderung“ ist da eines von vielen und nicht besonders. Auf die Frage, warum sich viele Unternehmen scheuen, Menschen mit Behinderung einzustellen, will Krude eigentlich nicht antworten. Denn ihm geht es vielmehr darum, wie es gelingt, Menschen mit Behinderung zu beschäftigen. Der Anspruch könne sein, den Faktor Mensch ausreichend zu berücksichtigen und z. B. jeden Mitarbeiter so einzusetzen, dass seine Stärken besonders zur Geltung kommen und seine Schwächen besonders unwichtig sind. Für Krude liegt auf der Hand: „Die Mitarbeit von Menschen mit Behinderung in einem Wirtschaftsunternehmen muss von der Geschäftsführung bis zu den Kollegen an den Werkbänken gewollt und mitgetragen werden! Ein solches Handeln ist Ausdruck der Firmenkultur und des Selbstverständnisses des Unternehmens. Es benötigt Achtsamkeit und Hinwendung für die Erfordernisse aller Beteiligten und es muss aktiv gemanagt werden. Bei Bedarf braucht es die Unterstützung durch besonders qualifizierte Menschen, wie zum Beispiel durch die Mitarbeiter des IFD.“
Rahmenbedingungen für die Arbeit der Integrationsfachdienste
In vielen Bereichen ist fruchtbarer Boden für die Arbeit der IFD bereitet, so sieht es Johannes Magin. Denn das bayerische Sozialministerium pflege die Integrationsfachdienste bewusst als ein Instrument, mit dem die Chancen von schwerbehinderten Menschen zur Teilhabe am Arbeitsleben nachhaltig verbessert werden können, zum Beispiel bei der beruflichen Orientierung von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung. Die IFD unterstützen die Berufsberatung der Agenturen und die Bemühungen der Schulen mit Maßnahmen, die ganz individuell auf den jeweiligen Schüler, seine Situation und seine Vorstellungen zugeschnitten sind. Auch stellt die bayerische Staatsregierung zusammen mit der Regionaldirektion Bayern Anstrengungen an, um langzeitarbeitslose schwerbehinderte Menschen in Arbeit zu bringen oder bestehende Beschäftigungsverhältnisse schwerbehinderter Menschen zu sichern. Dort werden die IFD im Auftrag des Inklusionsamtes präventiv beratend tätig.
Was den IFD Schwierigkeiten bereitet, ist das Vergabeverfahren für manche Arbeitsmarktdienstleistungen. "Hier haben die IFD den Wettbewerbsnachteil, dass sie mit ihrem oft langjährig erfahrenen und qualifizierten Personal höhere Kosten haben als mancher Mitbewerber", meint Johannes Magin. Gehe dann eine Leistung, die sich an schwerbehinderte Menschen richtet, an einen anderen Dienstleister als den IFD, sei die nahtlose Unterstützung durch den IFD unterbrochen.
Was leisten die Integrationsfachdienste?
IFD sind für Ratsuchende immer kostenfrei. Die Leistungsträger, die die Arbeit der IFD finanzieren, sind Inklusionsämter, die Agentur für Arbeit und Rehabilitationsträger wie beispielsweise Berufsgenossenschaften, Unfallversicherungen oder auch Rentenversicherungen. Die vielfältigen Aufgaben der IFD lassen sich, vereinfacht dargestellt, in drei Bereiche unterteilen. Berufliche Sicherung, Vermittlung und Übergänge. Die berufliche Sicherung hat zum Ziel, den Arbeitsplatz dauerhaft zu sichern, wenn ein bestehendes, sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis eines Menschen mit Schwerbehinderung in Schwierigkeiten gerät. Bei der Vermittlung konzentriert sich der IFD darauf, für die Klienten eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu finden, die die Art und Schwere der Behinderung des arbeitssuchenden Menschen berücksichtigt. Hauptauftraggeber ist die Agentur für Arbeit, aber auch andere Rehabilitätsträger beauftragen den IFD. Dabei arbeiten die IFD eng mit regionalen Arbeitgebern zusammen, um geeignete Arbeitsplätze afu dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu erschließen. Der Bereich der Übergänge hat eine ganz bestimmte Zielgruppe im Blick: Schwerbehinderte Schulabgänger*innen und Mitarbeiter*innen aus Werkstätten für Menschen mit Behinderung soll die Chance eröffnet werden, mit entsprechend intensiver und individueller Unterstützung durch den IFD ihren Platz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu finden. In diesem Zusammenhang gewinnt auch das mit dem BTHG eingeführte Budget für Arbeit an Bedeutung.
Zeit für ein "Danke"
"Die IFD müssen den Arbeitgebern für ihr Vertrauen danken" - das will Johannes Magin gerade zum Jubiläum herausstellen, "wir sind ständig bestrebt, dass dieses Vertrauen auch gerechtfertigt ist, da es die Grundlage dafür bietet, dass auch schwerbehinderte Menschen von ihrem IFD eine wirksame Unterstützung erwarten können bei der Lösung ihrer Probleme im Arbeitsleben." Wichtig seien aber auch die guten und stabilen Rahmenbedingungen, die die IFD für ihre Arbeit in Bayern haben. Dafür stehe vor allen anderen das Sozialministerium in München und das Inklusionsamt beim Zentrum Bayern Familie und Soziales. Aber auch allen anderen Auftraggebern der IFD sei zu danken für die gute Zusammenarbeit, den Agenturen für Arbeit, den Jobcentern, der Deutschen Rentenversicherung und anderen Rehabilitationsträgern. Ohne die Zusammenarbeit mit Netzwerkpartnern wie der IHK oder HwK, Schulen, Schwerbehindertenvertretungen, der Behindertenbeauftragten auf Landesebene und der kommunalen Ebene könnten die IFD ihre Arbeit nicht leisten.
Irmgard Badura, die Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung verbindet Dank und Glückwünsche für die LAG IFD: "Herzliche Gratulation zum Jubiläum! Ich bin sehr dankbar für alle erfolgreichen Vermittlungen, Begleitungen und sonstigen hilfreichen Dienste aller bayernweit tätigen Mitarbeitenden in den Integrationsfachdiensten. Ihre Arbeit und Ihr Mitwirken ist kostbar! Der allgemeine Arbeitsmarkt fordert Leistung, Zuverlässigkeit und Durchhaltevermögen, was grundsätzlich auch wir Menschen mit den verschiedensten Beeinträchtigungen bieten können. Natürlich brauchen wir aber dafür Chancen seitens guter Schul- und Ausbildungsmöglichkeiten, Unternehmen und Arbeitgeber mit einem Blick für unsere Fähigkeiten und nicht zuletzt passende Begleit- und Unterstützungsstrukturen - zum Beispiel durch den IFD", sagt Badura. Allerdings würden vereinfachte Verfahren und mehr übergreifendes Zusammenwirken der Akteure am Arbeitsmarkt rund um uns Menschen mit Beeinträchtigungen oder chronischen Erkrankungen ebenso hilfreich sein und den IFD wiederum entlasten, so Badura weiter.
(Bild v.li.: Dr. Oliver Bloeck, StMAS Leiter des Referats IV 3 Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben, Wolfgang Munding, Schwerbehindertenvertretung Klinikum Augsburg, Irmgard Badura, Beauftrage der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung, Anton Gass, IFD Niederbayern und IFD Oberbayern-Südost, Dr. Norbert Kollmer, Präsident des ZBFS Bayern, Johannes Magin, 1.Vorsitzender der LAG ifd Bayern e.V., Ralf Holtzwart, Vorsitzender der Geschäftsführung, Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Bayern, Thomas Bannasch, Geschäftsführer LAG SELBSTHILFE Bayern e.V.)
Text: Ch. Allgeyer / J. Magin / D. Wirtz
Bilder: Christine Allgeyer