LAG ifd Bayern e.V.
Leistungen für Arbeitgeber
Für Unternehmer, Personalverantwortliche und Selbständige erarbeiten wir konkrete Lösungsansätze bei allen erdenklichen betrieblichen Fragestellungen zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung.
Im Einzelnen gehört hierzu unter anderem:
- Beratung von Vorgesetzten und Kollegen im direkten Arbeitsumfeld
- Gezielte Problembeseitigung bei Schwierigkeiten am Arbeitsplatz
- Beratung zur technischen Ausstattung von behindertengerechten Arbeitsplätzen
- Support bei der Bereitstellung konkreter Beschäftgigungshilfen
- Abwicklung des gesamten Antragverfahrens staatlicher Fördermittel, z.B. für Lohnkostenzuschüsse oder für technische Ausstattung
- Unterstützung bei der Re-Strukturierung (Anpassung) des Arbeitsplatzes an die neuen Bedürfnisse des Beschäftigten mit Handicap
- Erledigung sämtlicher anfallenden Formalitäten mit Arbeitsagentur und Integrationsamt
- Beratung bei betrieblichen Fragestellungen zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung
- Beratung und/oder komplete Übernahme der Bewerberauswahl/-vorauswahl
- Entlastung durch Abstimmung des Anforderungsprofils zwischen dem zu besetzenden Arbeitsplatz und dem Leistungsprofil der einzugliedernden Person mit Behinderung
Als Arbeitgeber haben Sie Fragen zur Beschäftigung von Mitarbeitern mit Handicap? Unsere Mitarbeiter helfen schnell und unbürokratisch weiter!
Wußten Sie schon?
Studien belegen, daß das Engagement und die Motivation von Mitarbeitern mit Behinderung von 90% aller untersuchten Arbeitgebern als "positiv" beurteilt wurde.
Integrationsfachdienste in Bayern
Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen in ganz Bayern jederzeit gerne zu einem unverbindlichen Gespräch zur Verfügung. Ihren ifd vor Ort finden Sie hier:
Case-Management
Wir arbeiten auf Basis des Case-Managements. Lesen Sie hier mehr über unsere Arbeitstechniken und -Methodiken: Case-Management
Übrigens: Über die Erarbeitung von Problemlösungen bei jeglicher Fragestellung zur der Beschäftigung schwerbehinderter Mitarbeiter hinaus, entwickeln wir zusammen mit Unternehmen neue Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit Handicap, um so dem im Grundgesetz verankerten Benachteiligungsverbot Rechnung zu tragen.