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Informationen zum Arbeits- und Sozialrecht

Das Sozialgesetzbuch (SGB IX) und der ifd

Mit dem neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) wurde ein neuer Rahmen für das Schwerbehindertengesetz in Deutschland gezogen.
Das neue Gesetz ist per 1. Juli 2001 in Kraft getreten. Das zentrale Anliegen des neuen Gesetzes: Menschen mit Behinderung die selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen und dem im Grundgesetz verankerten Benachteiligungsverbot Rechnung zu tragen. Behinderte Menschen sollen durch das neue SGB IX in die Lage versetzt werden, ihre eigenen Belange so weit gehend wie möglich selbst und eigenverantwortlich zu bestimmen.
Die neue Gesetzgebung hat zur Verbesserung der beruflichen Situation von Menschen mit Behinderung und um die Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter abzubauen, die Bundesagentur für Arbeit beauftragt Integrationsfachdienste einzurichten. Die Integrationsfachdienste sollen auch die Berufsbegleitenden Dienste und Psychosozialen Dienste umfassen. Mit Hilfe der Integrationsfachdienste soll die berufliche Integration von besonders von ihrer Behinderung betroffenen Arbeitssuchenden gefördert werden.
 
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